Regularien

Nutzung mobiler Endgeräte auf dem Schulgelände

Jahrgangsspezifische Nutzung

Klassen 5 bis 9

  • ab 7:45 Uhr: Das mobile Endgerät verbleibt bis zum Verlassen des Schulgeländes ausgeschaltet in der Schultasche
  • das mobile Endgerät darf nur nach expliziter Aufforderung durch die Lehrkraft genutzt werden
  • schuleigene Geräte (iPads, Laptops) sowie die Nutzung der Smartphones für unterrichtliche Zwecke erst ab Klasse 7 sind zu präferieren
  • die Nutzung privater Geräte erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht für die SuS verpflichtend

Klassen 10 bis 12

  • das mobile Endgerät ist auf dem Schulgelände lautlos oder ausgeschaltet, während des Unterrichts verbleibt das mobile Endgerät in der Schultasche, es sei denn die Lehrkraft fordert explizit dazu auf, es zu nutzen
  • für alle Schüler handyfreie Zone: Mensa, Flur, Hof, Toiletten, Umkleidekabinen, Sporthalle, Bibliothek, Aula, Raum der Stille

Wo ist die Nutzung des mobilen Endgerätes für Klasse 10 bis 12 erlaubt?

  • in den Unterrichtsräumen während der Pausen und Freistunden zum Lernen oder Recherchieren im Schülerarbeitsraum

Handynutzung während Veranstaltungen außerhalb der Schule (Exkursionen und Wandertage)

eingeschränktes Handyverbot:

  • nur bei An- und Abreise
  • auf explizite Anweisung des Lehrers

Handynutzung während Veranstaltungen außerhalb der Schule (Fahrten)

  • Klassen 5 bis 7: Smartphones werden nicht mitgenommen
  • Klassen 8 bis 9: Wenn möglich, über Nacht einsammeln und Belehrung, dass das Smartphone bei gemeinsamen Aktivitäten in der Tasche bleibt.
  • Klassen 10 bis 12: Belehrung, dass das Smartphone bei gemeinsamen Aktivitäten in der Tasche bleibt.

zurück zu den Regularien