Das STARK III Programm des Landes Sachsen-Anhalt

Wer wird gefördert?

  • Träger von Kindertagesstätten und Schulen, die eine Förderwürdigkeitszusage des Ministeriums der Finanzen erhalten haben

Was wird gefördert?

  • energetische und allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen (z. B.: Erneuerung von Heizungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energien, Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Erschließung)

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähgien Ausgaben
  • Investitionssumme min. 10.000 Euro
  • ergänzend können zinslose Darlehen beantragt werden (max. bis zur Höhe des Eigenanteils an den förderfähigen Kosten)

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Einzelmaßnahmen für die energetische und allgemeine Sanierung sind bei der Investitionsbank getrennt zu beantragen, durchzuführen und abzurechnen 
  • Kommunen, die einen Zuschuss über den ELER durch das Landesverwaltungsamt erhalten haben, können zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen (siehe Antragsunterlagen Downloadbereich)

Mehr Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III und zu ausgesuchten Modellprojekten finden Sie unter www.starkiii.de