ACHTUNG: Wichtige Information zur Schulgeldzahlung

10.09.2013

Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungs- verfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung

 

Sehr geehrte Eltern,
wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für die Zahlungen des Schulgeldes die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payment Area, SEPA) stellen wir ab dem 15.12.2013 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren (Überweisungen und Lastschriften) zum 01.02.2014 festgelegt.

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei ab dem 15.12.2013 als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. 
Das Lastschriftmandat wird durch

  • unsere Gläubiger-Identifikationsnummer  DE53ZZZ00000216489 und
  • die unten genannte Mandatsreferenz

gekennzeichnet und von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Die Mandatsreferenznummer „JJ“5010SG01 wird ergänzt durch eine für Ihr vorliegendes Mandat vergebene individuelle Kennziffer, die für die weiteren Einzüge unverändert bleibt.

Für Fragen steht Ihnen Frau Köhler unter der Rufnummer (0391) 59803-11 gern zur Verfügung.

Dr. Dietrich Lührs
Schulleiter


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